Baureglement Bern

Kanton Bern › Schattenhalb

Baureglement Schattenhalb: Bauzonen und was man wo bauen darf

Schattenhalb zählt 266 Gebäude im Register’ verteilt auf 8 Zonen der Grundnutzung.

Das Baureglement von Schattenhalb

Massgebend ist das Baureglement der gemischten Gemeinde Schattenhalb der Gemeinde: Reglement (PDF) öffnen. Es legt pro Zone die baupolizeilichen Masse fest: Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, allenfalls eine Nutzungsziffer.

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Was können Sie auf Ihrer Parzelle noch bauen? Unsere Vorabklärung (CHF 49) rechnet aus dem amtlichen Parzellenumriss und den Massen Ihrer Zone (Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, Nutzungsziffer) die überbaubare Fläche, die Geschosse und die noch freie Grundfläche — mit Plan, Quelle jeder Zahl und dem, was die Architektin prüfen muss.

Vorabklärung bestellen — CHF 49 · Zonenauszug allein: CHF 19 · Beispiel (PDF)

Vorabklärung, von einer Fachperson zu prüfen: keine Beweiskraft. Wir sind keine Architekten.

Bauzonen in Schattenhalb

ZoneBezeichnungGebäude
LWZLandwirtschaftszone118
DKDorfkernzone47
DDorfzone41
WG2Wohn- und Gewerbezone40
KKlinikzone8
WeZWeilerzone6
WHWohnzone Hang5
ZöN BZone für öffentliche Nutzungen’ Bildung1

Gebäude des Registers, deren Punkt in der Zone liegt. Die Masse jeder Zone stehen im Baureglement.

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