Baureglement Bern

Kanton Bern › Oppligen

Baureglement Oppligen: Bauzonen und was man wo bauen darf

Oppligen zählt 173 Gebäude im Register’ verteilt auf 9 Zonen der Grundnutzung.

Das Baureglement von Oppligen

Massgebend ist das Baureglement_der_Einfwohnergemeinde_Oppligen der Gemeinde: Reglement (PDF) öffnen. Es legt pro Zone die baupolizeilichen Masse fest: Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, allenfalls eine Nutzungsziffer.

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Was können Sie auf Ihrer Parzelle noch bauen? Unsere Vorabklärung (CHF 49) rechnet aus dem amtlichen Parzellenumriss und den Massen Ihrer Zone (Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, Nutzungsziffer) die überbaubare Fläche, die Geschosse und die noch freie Grundfläche — mit Plan, Quelle jeder Zahl und dem, was die Architektin prüfen muss.

Vorabklärung bestellen — CHF 49 · Zonenauszug allein: CHF 19 · Beispiel (PDF)

Vorabklärung, von einer Fachperson zu prüfen: keine Beweiskraft. Wir sind keine Architekten.

Bauzonen in Oppligen

ZoneBezeichnungGebäude
M2Mischzone’ (2 Geschosse)35
W2Wohnzone’ (2 Geschosse)32
W1Wohnzone’ (1 Geschoss)31
LWZLandwirtschaftszone29
ZPP_Nr._IZone mit Planungspflicht Nr. I "Bärgli"24
BBestandeszone15
ZPP_Nr._IIZone mit Planungspflicht Nr. II "Känelmatte"3
SPZSchlossparkzone2
ZOEN_AZone für öffentliche Nutzungen A "Dorf"2

Gebäude des Registers, deren Punkt in der Zone liegt. Die Masse jeder Zone stehen im Baureglement.

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