Baureglement Bern

Kanton Bern › Herbligen

Baureglement Herbligen: Bauzonen und was man wo bauen darf

Herbligen zählt 171 Gebäude im Register’ verteilt auf 8 Zonen der Grundnutzung.

Das Baureglement von Herbligen

Massgebend ist das Baureglement_der_Einwohnergemeinde_Herbligen der Gemeinde: Reglement (PDF) öffnen. Es legt pro Zone die baupolizeilichen Masse fest: Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, allenfalls eine Nutzungsziffer.

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Was können Sie auf Ihrer Parzelle noch bauen? Unsere Vorabklärung (CHF 49) rechnet aus dem amtlichen Parzellenumriss und den Massen Ihrer Zone (Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, Nutzungsziffer) die überbaubare Fläche, die Geschosse und die noch freie Grundfläche — mit Plan, Quelle jeder Zahl und dem, was die Architektin prüfen muss.

Vorabklärung bestellen — CHF 49 · Zonenauszug allein: CHF 19 · Beispiel (PDF)

Vorabklärung, von einer Fachperson zu prüfen: keine Beweiskraft. Wir sind keine Architekten.

Bauzonen in Herbligen

ZoneBezeichnungGebäude
W1Wohnzone79
LWZLandwirtschaftszone40
WG2Wohn-/ Gewerbezone34
ZPP_1Zone mit Planungspflicht Nr. 1 "Mühleareal"8
ZPP_2Zone mit Planungspflicht Nr. 2 "Widibühl"6
SZ2Sonderzone 2 "Sägerei mit Holzlagerplätzen und zwei Wohnbauten"2
SZ1Sonderzone 1 "Gärtnereibetrieb mit bodenabhängigem und bodenunabhängigem Gartenbau"1
ZOEN_BZone für öffentliche Nutzungen B "Schulhaus mit Turnplatz"1

Gebäude des Registers, deren Punkt in der Zone liegt. Die Masse jeder Zone stehen im Baureglement.

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