Baureglement Bern

Kanton Bern › Finsterhennen

Baureglement Finsterhennen: Bauzonen und was man wo bauen darf

Finsterhennen zählt 152 Gebäude im Register’ verteilt auf 8 Zonen der Grundnutzung.

Das Baureglement von Finsterhennen

Massgebend ist das Baureglement der Gemeinde: Reglement (PDF) öffnen. Es legt pro Zone die baupolizeilichen Masse fest: Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, allenfalls eine Nutzungsziffer.

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Was können Sie auf Ihrer Parzelle noch bauen? Unsere Vorabklärung (CHF 49) rechnet aus dem amtlichen Parzellenumriss und den Massen Ihrer Zone (Grenzabstände, Gebäudelänge und -breite, Fassadenhöhe, Nutzungsziffer) die überbaubare Fläche, die Geschosse und die noch freie Grundfläche — mit Plan, Quelle jeder Zahl und dem, was die Architektin prüfen muss.

Vorabklärung bestellen — CHF 49 · Zonenauszug allein: CHF 19 · Beispiel (PDF)

Vorabklärung, von einer Fachperson zu prüfen: keine Beweiskraft. Wir sind keine Architekten.

Bauzonen in Finsterhennen

ZoneBezeichnungGebäude
DKDorfkernzone102
W2Wohnzone 2-geschossig21
W1Wohnzone 1-geschossig12
ZPP_CZone mit Planungspflicht "Chappelenacher"7
LWZLandwirtschaftszone4
ZPP_EZone mit Planungspflicht "Eichliacher"4
ZöN_AZone für öffentliche Nutzungen A1
ZöN_BZone für öffentliche Nutzungen B1

Gebäude des Registers, deren Punkt in der Zone liegt. Die Masse jeder Zone stehen im Baureglement.

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